Sommerpreise 2024
Appartement Typ A 4 - 6 Pers. | Appartement Typ B 2 - 4 Pers. | |
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Blütezeit bis 22.06.24 |
ab € 120,- | ab € 105,- |
Bergsommer 22.06.23 bis 07.09.24 |
ab € 135,- | ab € 120,- |
Bauernherbst ab 07.09.24 |
ab € 120,- | ab € 105,- |
- Preise pro Nacht/Appartement bei Wochenbuchung exkl. Ortstaxe und Nebenkosten
- Als besonderes Highlight erhalten Sie in den Appartements Weitgasser in Ihrem Sommerurlaub (ab 2 bzw. 4 Nächte Aufenthalt) die Flachau Card: Buchen Sie zwischen Juni und Oktober 2024 Ihren Urlaub und genießen Sie einen abwechslungs- und actionreichen Aufenthalt!
Informationen für Ihren Aufenthalt
- Wir möchen Sie darauf hinweisen, dass unsere Appartements "Nichtraucher-.Appartements" sind. Gerne können Sie auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Freien rauchen.
- Leider ist es uns nicht möglich, Ihren vierbeinigen Liebling bei uns aufzunehmen.
- Am Anreisetag sind die Appartements ab 15:00 Uhr bezugsfertig.
- Am Abreisetag bitten wir Sie, die Appartements bis 9:30 Uhr freizugeben.
Es gelten folgende Buchungs- bzw. Stornobedingungen:
Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Urlaub muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden. Bei uns gelten Buchungs- und Stornobedingungen des Österreichischen Hotelverbandes (ÖHVB).
- Bis 3 Monate vor Anreise können Sie kostenlos stornieren.
- Ab 3 Monaten bis 1 Monat vor Anreise berechnen wir 40% des Reisepreises.
- Ab 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise beträgt die Stornogebühr 90% des Reisepreises.
- Bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Anreise stellen wir Ihnen 100% des Reisepreises in Rechnung, bei vorzeitiger Abreise 100%.
Europäische Reiseversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Europäischen Reisversicherung um bestens abgesichert zu sein. (www.europaeische.at)
Die Hotelstorno Plus oder Premium deckt bezügl. Covid-19 folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:
Die Hotelstorno Plus oder Premium deckt bezügl. Covid-19 folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:
- Erkrankung des Gastes an COVID-19
- Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
- Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
- Ein positives Testergebnis ohne Symptome
- Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne
Kein Versicherungsschutz besteht:
- Wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
- Wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen
www.europaeische.at